Veränderte Regeln beim Stromanbieter-Wechsel

Der Strommarkt wird flexibler und dynamischer, denn Verbraucher können ab dem 6. Juni innerhalb von 24 Stunden ihren Stromanbieter wechseln. Wichtig für Verbraucher ist allerdings, dass die vertraglich festgelegte Laufzeit und Kündigungsfrist mit dem Stromanbieter weiterhin gilt. Wer also mit einer Frist von vier Wochen kündigen kann, kommt trotzdem nicht schneller als vorher an seinen neuen Tarif. Langfristig soll die schnelle, technische Abwicklung in 24 Stunden aber zu einem aktiveren Wettbewerb unter den Stromanbietern und somit zu besseren Konditionen für den Verbraucher führen.

MaLo-ID künftig für Wechsel nötig

Künftig wird außerdem eine neue Kennnummer wichtig: Die Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID. Die elfstellige Zahl gibt es schon seit 2018, ist aber erst jetzt relevant. Netzbetreiber und Energieversorger brauchen sie, um die Abwicklung des Wechselvorgangs in 24 Stunden zu gewährleisten. Verbraucherinnen und Verbraucher finden die MaLo- ID in der Regel auf ihrer Stromrechnung. Die MaLo-ID kennzeichnet jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird. Wenn der Zähler gewechselt wird, kann sich zum Beispiel die Zählernummer ändern, die Malo-ID bleibt aber immer gleich.

Rückwirkende 6-Wochen-Frist beim Umzug entfällt

Die neue Vorgabe hat aber auch einen Nachteil für Stromkunden. So entfällt künftig die Möglichkeit, den Stromanbieter bei einem Umzug sechs Wochen rückwirkend zu kündigen. Stattdessen ist eine An- oder Abmeldung beim Stromversorger nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich. Das kann zu Schwierigkeiten führen, wenn der Vormieter versäumt seinen Stromvertrag beim Umzug zu kündigen. Weil ein nachträglicher Wechsel nicht mehr möglich ist, müssen Vor- und Nachmieter untereinander klären, wie sie die Kosten verteilen. Wichtig ist also den Stromanbieter frühzeitig über einen Umzug zu informieren. Wer es versäumt hat an der neuen Adresse pünktlich einen Stromvertrag abzuschließen, wird vorübergehend vom – meist teureren – Grundversorger beliefert.