Der Zahlungsverkehr in Europa hat eine weitreichende Neuerung: Ab dem 5. Oktober 2025 wurde die verpflichtende Empfängerüberprüfung (IBAN-Name-Abgleich) eingeführt, die Banken und Zahlungsdienstleister dazu zwingt, künftig vor jeder Überweisung zu prüfen, ob der eingegebene Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Auch einige Mietzahlungen von WBVG-Mietern kamen aktuell auf Grund von fehlerhaften Überweisungsangaben nicht an.

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Verordnung birgt neue Fehlerquellen

Die neue Empfängerüberprüfung soll Betrug verhindern, sorgt aber zunächst für Verwirrung bei vielen Kunden. Vor allem alte Vorlagen, Sonderzeichen und Firmennamen führen derzeit noch zu Fehlermeldungen. Firmen führen oft Handelsnamen oder Abkürzungen, während der offizielle Kontoinhaber (Rechtsform, Inhabername) anders lautet. Stimmt nur ein Buchstabe z.B. bei der Firmenbezeichnung nicht, wird die Überweisung nicht ausgeführt.

Neue Überweisungsregeln ab Herbst 2025

Lastschrift ist die entspanntere Alternative

Gerade in Situationen mit regel- mäßigen Zahlungen – wie bei Mitgliedsbeiträgen, Miete oder Abonnements ist der Bankeinzug eine bequemere Lösung:


• Einmalige Einrichtung:
Nach Erteilung des Lastschriftmandats zieht der Zahlungsempfänger künftig automatisch den fälligen Betrag ab. Keine erneute Eingabe von IBAN + Name bei jeder Zahlung.


• Kein erneuter Prüfungsprozess:

Da das Mandat im Vorfeld geprüft wurde, entfällt bei späteren Lastschriften die Notwendigkeit der VoP-Abfrage


• Schutz durch Rückgaberecht:

Bei unberechtigten Abbuchungen gibt es definierte Rückgabefristen – meist 8 Wochen für Verbraucher


• Fehlerminimierung:
Tippfehler bei Überweisung entfallen – und die immer wieder gleiche Kontoverbindung muss nicht neu eingegeben werden