Was darf man und was nicht?
Schuhregale, Pflanzen, Kinderwagen und Fahrräder: Manche Mieter stellen eine Vielzahl an Dingen in Treppenhäusern und Fluren ab. Das kann bei Nachbarn und Vermietern für Ärger sorgen. Aber wie darf man das Treppenhaus und den Hausflur nutzen?
Fest steht: Die Räume gehören zur Mietsache. „Sie sind Gemeinschaftsräume, wie Speicher oder Partykeller“, erklärt WBVG-Geschäftsführer Lutz Schneider. „Der einzelne Mieter darf sie nutzen, zumindest soweit die Belange der Mitbewohner nicht beeinträchtigt werden.“ Aber: Im Gegensatz zu den eigenen vier Wänden darf man als Mieter im Treppenhaus nicht einfach tun und lassen, was man möchte. Falls es im Haus brennt, sollte ein Hausflur nicht komplett vollgestellt sein – er dient schließlich im Notfall als Rettungsweg. Ein Durchgang von etwa einem Meter muss gewährleistet sein. „Auch sollten die Bewohner grundsätzlich an ihre Briefkästen kommen können“, ergänzt Herr Schneider.